Ab nächstem Jahr strengere Bedingungen für Ausländer
Ab nächstem Jahr strengere Bedingungen für AusländerDas Recht auf Erteilung einer Arbeits- und befristeten Aufenthaltserlaubnis hat ein Ausländer, der Eigentümer von mindestens der Hälfte einer Immobilie ist (1/2 im Immobilienregister), deren Wert gemäß der Entscheidung der ...